Kurswesen Samariterverein Einsiedeln, allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) 

 Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) Kurswesen

 

Anmeldung

Die Kursanmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail oder online auf unserer Webseite. Diese ist verbindlich, sobald sie bei uns eingetroffen ist. Mit der Anmeldung werden nachfolgende AGB's Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmenden und dem Samariterverein Einsiedeln.

Zahlungsbedingungen

Das Kursgeld wird vor Kursbeginn in bar, per TWINT oder per Überweisung fällig. Ist die Zahlung vor Kursbeginn nicht bei uns eingegangen, kann der Kurs verweigert werden. Angemeldeten Kursteilnehmenden, welche unentschuldigt dem Kurs fernbleiben, werden die Kurskosten in voller Höhe verrechnet (siehe Rücktritt durch Teilnehmer).

Teilnehmerzahl

Für jeden Kurs ist eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erforderlich. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Samariterverein Einsiedeln den Kurs absagen.

Rücktritt durch den Teilnehmenden

Bei Abmeldung vom gebuchten Kurs stellt der Samariterverein Einsiedeln wie folgt Rechnung:

-          Bis 30 Tage vor Kursbeginn Fr. 50.00 (Bearbeitungsgebühr)

-          Ab 29 bis 10 Tage vor Kursbeginn 50% der Kurskosten

-          Ab 9 bis 1 Tag vor Kursbeginn 75% der Kurskosten

-          Bei Kursbeginn 100% der Kurskosten

Unentschuldigtes Nichterscheinen hat in jedem Fall die Verrechnung der vollen Kurskosten zur Folge.

Versäumte Lektionen

Unentschuldigte versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Bei entschuldigten versäumten Lektionen aufgrund von Krankheit oder Ähnlichem können diese in einem nächsten Kurs entsprechend nachgeholt werden.

 

 

Abbruch des Kurses

Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses von Seiten des Teilnehmenden kann keine Rückerstattung erfolgen. Bei Abbruch des Kurses durch den Samariterverein Einsiedeln werden den Teilnehmenden, die nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen zurückerstattet.

Kommt es, während dem Unterricht zu wiederholten Störungen oder unangemessenem Verhalten, kann der Teilnehmende vorgängig aus dem Kurs ausgeschlossen werden und das Zertifikat durch die Kursleitung verweigert werden.

Zertifikatsverweigerung

Tritt der Kursteilnehmende den Kurs trotz Unfall oder Krankheit an, obliegt es dem Kursleitenden dem Teilnehmenden den Kurs zu verweigern. Dabei werden die Kurskosten dennoch verrechnet, anhand dem Kapitel “Rücktritt des Teilnehmenden”.

Wird die Leistung an der Abschlussübung nicht gebracht, hat die Kursleitung das Recht das Zertifikat zu verweigern.